Trägerschaft

Die Organisation der Stiftung und des Heims beruht auf der Stiftungsurkunde vom 15. Dezember 2010.

Der Stiftungsrat ist das oberste Organ und besteht aus je vier Vertretern der beiden Gemeinden Füllinsdorf und Frenkendorf. Er vertritt die Stiftung nach aussen und ist für die Erhaltung des Stiftungszweckes verantwortlich. Der Stiftungsrat wird durch die Gemeinderäte und Gemeindekommissionen der politischen Gemeinden von Füllinsdorf und Frenkendorf gewählt.

 

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